Satzung über die Erhebung des Grundbeitrages
des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg
vom 14. Februar 2007
Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 92 Abs. 2 Nr.5 i.V.m. Art. 95 Abs. 1 S. 3 Nr. 1. und Abs. 3 S. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (BayHSchG) folgende Grundbeitragssatzung:
§ 1 Erhebung und Zweck
1. Zur Erfüllung seiner nach Art. 88 BayHSchG bestimmten gesetzlichen Aufgaben erhebt das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg einen Grundbeitrag, nachfolgend als Studentenwerkbeitrag bezeichnet.
2. Die Aufgaben des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg sind nach Art. 95 BayHSchG die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studierenden der in § 2 genannten Hochschulen.
§ 2 Beitragspflicht
Beitragspflichtig sind alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der folgenden Hochschulen:
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt
- Hochschule Ansbach
- Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
- Evangelische Hochschule für angewandte Wissenschaft Nürnberg
- Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
- Hochschule für Musik Nürnberg
- Augustana-Hochschule Neuendettelsau
§ 3 Beitragshöhe
Der Studentenwerkbeitrag wird ab dem WS 2007/08 für alle Hochschulen auf 42,00 Euro pro Semester festgesetzt.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Studentenwerkbeitrags
Der Studentenwerkbeitrag ist bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung fällig. Er wird von den in § 2 genannten Hochschulen bei der Immatrikulation oder Rückmeldung eingezogen und an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg weitergeleitet.
Der Studentenwerkbeitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden.
§ 5 Inkrafttreten
1. Diese Satzung tritt am 1. März 2007 in Kraft.
2. Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt entsprechend Art. 95 Abs. 8 i.V.m. Art. 13 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG in den amtlichen Bekanntmachungen der in § 2 genannten Hochschulen oder – wenn ein solches Medium nicht vorhanden ist – durch Niederlegung in den Hochschulen und im Studentenwerk.
Erlangen, 14. Februar 2007
gez. Thomas A.H. Schöck
Vorsitzender
