Wegweiser Studium Ansbach / Neuendettelsau / Triesdorf

Beratung und Hilfe

AIDS

AIDS steht für die englische Bezeichnung „Acquired Immune Deficiency Syndrom“ = „Erworbener Immundefekt“. Bei einem Immundefekt ist die Abwehrfähigkeit des Körpers gegenüber Krankheitserregern vermindert. Ursache für AIDS ist die Infektion mit HIV („Human Immunodeficiency Virus“ – „mensch­liches Immundefekt-Virus“). Die HIV-Erkrankung ist nach wie vor nicht heilbar, aber wenn rechtzeitig mit einer sogenannten antiretroviralen Therapie gegen HIV begonnen wird, bestehen gute Chancen, über viele Jahre oder Jahrzehnte mit HIV zu leben.

Wie kann HIV übertragen werden?
HIV kann nur übertragen werden, wenn es in ausreichender Menge in die Blutbahn oder auf die Schleimhäute gelangt. Eine Ansteckung ist möglich über Blut – auch Menstruationsblut, Sperma, Scheidenflüssigkeit und Muttermilch, die das Virus in hoher Konzentration enthalten können:

• Am häufigsten wird HIV beim Sex ohne Kondom übertragen (Analverkehr,
Vaginalverkehr, Oralverkehr)

• Injektion von Drogen mit gemeinsam benutztem Spritzbesteck

• Kinder von HIV-positiven Frauen können während der Schwangerschaft und beim Stillen, vor allem aber während der Geburt angesteckt werden. Wenn verschiedene vorbeugende Maßnahmen beachtet werden, kann die Übertragungsrate auf unter
1 % gesenkt werden.

Das Risiko, sich und andere mit HIV anzustecken, ist erhöht, wenn man eine sexuell übertragbare Krankheit wie Syphilis, Tripper oder Herpes genitalis hat. Wer häufig mit wechselnden Partner(inne)n Sex hat, sollte in jedem Fall Kondome benutzen und sich im Zweifelsfall drei Monate nach dem letzten ungeschützten Geschlechtsverkehr suntersuchen lassen.

Wie kann HIV nicht übertragen werden?
HIV gehört zu den schwer übertragbaren Krankheitserregern, deshalb besteht keine Ansteckungsgefahr bei:

Wie kann man sich schützen?
Wichtig ist es, vorbereitet zu sein, auf die Risiken zu achten und entsprechend zu handeln. Kondome schützen bestmöglich vor HIV und senken das Risiko einer Ansteckung mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen wie Syphillis, Tripper, und Hepatitis B und C. (Wer häufig Sex mit wechselnden Partnern hat, sollte sich gegen Hepatitis A und B impfen lassen.

Beratung kostenlose, anonymer Antikörpertest:

Landratsamt Ansbach
– Gesundheitsamt –
Aidsberatung
Kronacherstrasse 8
91522 Ansbach
(09 81) 468-7101

Beratungsstellen

Caritasverband in der Stadt und im Landkreis Ansbach e.V.
Bahnhofsplatz 11, www.caritas-ansbach.de, E-Mail: info@caritas-ansbach.de
Geschäfts-/Soziale Beratungsstelle,´Tel. (09 81) 97 168-0, Fax: (09 81)97 168-15
Schwangerschaftsberatung Tel. (09 81) 97 16 8-20
E-Mail: schwangerschaftsberatung@caritas-ansbach.de
Frauenhaus Tel. (09 81) 95 95 9, Fax: (09 81) 17 95 2
E-Mail: frauenhaus@caritas-ansbach.de

Mietverein Ansbach und Umgebung e.V.
Reuterstraße 7, 91522 Ansbach
(09 81) 97 17 1-12 Fax: (09 81) 97 17 17 1
E-mail: mietverein.ansbach@t-online.de, Internet: www.mietverein.ansbachonline.de

Mieterhilfe e.V. Nürnberg und Umgebung e.V.
Beratungsstelle Ansbach Kronenstr. 14, 91522 Ansbach
(09 81) 26 02, Mo - Do 14.30 - 17.00 Uhr
E-mail: info@mieterhilfeverein.de

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle f. Landkreis u. Stadt Ansbach
Landratsamt Ansbach, Kronacherstraße 8, 91522 Ansbach, Tel.: (09 81) 468-5555, Beratung bei persönlichen Problemen z. B.: Beratung für junge Erwachsene, Essstörungen, Leistungsproblemen, Ängste, Selbstwertproblemen, Partnerschaftskrisen u. ä.,
www.erziehungsberatung-ansbach.de, E-Mail: eb-stelle@landratsamt-ansbach.de

Blaues Kreuz
Martin-Luther-Platz 22, 91522 Ansbach, Tel.: (09 81) 33 90
www.blaues-kreuz-ansbach.de, E-Mail: info@blaues-kreuz-ansbach.de

Ehe und Familienfragen
Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Mediation Erzbistum Bamberg
Bischof-Meiserstraße 21, 91522 Ansbach, / Fax: (09 81) 23 49 E-mail: efl.ansbach@t-online.de

Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle für Landkreis und Stadt Ansbach
Kronacherstrasse 8, 91522 Ansbach, (09 81) 468-777, Beratung bei persönlichen Problemen, z. B. Essstörungen, Leistungsproblemen, Ängsten, Selbstwertproblemen u. Ä.
E-mail: eb-stelle@landratsamt-ansbach.de

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt, Allgemeine Beratung, Beratung im Schwangerschaftskonflikt, Vermittlung von finanziellen und anderen Hilfen. Kronacherstrasse 8, 91522 Ansbach, (  (09 81) 468-7102,
Homepage: www.schwanger-in-ansbach.de,E-Mail: schwanger-in-ansbach@landratsamt-ansbach.de

Kontaktgruppe „Strohhalm“ - Gruppe für Betroffene mit Ess-Störungen, Gruppe für Angehörige, Einzelberatung Kronacherstraße 8, 91522 Ansbach, Tel. (09 81) 468-7102,
Internet: www.landkreis-ansbach.de, E-Mail: ilse.schoell-mohr@landratsamt-ansbach.de

Diakonisches Werk Ansbach e.V.u
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Karolinenstrasse 29, 91522 Ansbach
(09 81) 96 90 677 Fax: (09 81) 96 906-78
Außensprechstunden nach Terminvereinbarung über oben genannte Telefonnummer in: Neustadt/Aisch – Donnerstag, Rothenburg o.d.T. - Donnerstag, Gunzenhausen – Donnerstag.
E-mail: schwangerschaftsberatung@diakonie-ansbach.de
Internet: www.diakonie-ansbach.de

Diakonischen Werkes Ansbach e.V.
Beratungsstelle für seelische Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst
Karolinenstraße 29, 91522 Ansbach
(09 81) 14 44 0 Fax (09 81) 969 06 32
E-mail: sozialpsych-dienst-ansbach@diakonie-ansbach.de
Homepage: www.diakonie-ansbach.de

Kontaktstelle der Anonymen Alkoholiker AA-Gruppen in Stadt und Landkreis Ansbach
Karolinenstraße 29, 91522 Ansbach
(09 81) 13 030 während des meetings, übrige Zeit Anrufbeantworter
Meetings: Mo, Mi: 19.30 - 21.30 Uhr; Di: BKK Ansbach 19.30 - 21.00 Uhr

Blaues Kreuz Ansbach
Suchtberatungsstelle
Martin-Luther-Platz 22, 91522 Ansbach (09 81) 33 90

Schul- und Hochschulseelsorge Triedsorf
Wir bieten Gesprächsangebote in schwierigen Lebenssituationen, in Glaubensfragen, Andachten und Gottesdienste, Vorträge und Abendveranstaltungen.
Petra Fink Tel. (0 98 26) 65 96 24, Pfarrer Martin Reutter Tel.(0 98 26) 247,
Pfarrer Stephan Neufanger Tel. (0 98 26) 388,
E-Mail: pfarramt-weidenbach@t-online.de bzw. petrafinkmc@gmx.de bzw. stephan.neufanger@gmx.de

Weisser Ring e.V. Wir bieten Unterstützung für Kriminalitätsopfer.
Außenstelle Ansbach (Kreis), Karl Herrscher, Föhrenweg 11, 73495 Stödtlen, Tel. (0 79 64) 33 12 13 3,
E-Mail: karl.herrscher@t-online.de, Opfer-Telefon 11 60 06

Telefonseelsorge
(08 00) 11 10 111

Fundsachen

Auf dem Hochschulgelände gefundene Gegenstände werden zumeist bei dem zuständigen Hausmeister abgegeben. Es sollte zunächst dort nachgefragt werden. Nach einer kurzen Aufbewahrungszeit (zwei Wochen) werden die Fundsachen an die städtischen/gemeindlichen Fundbüros weitergeleitet. Zur Abholung ist es zweckmäßig, Pass oder Personalausweis mitzubringen.

Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Ansbach nur für Fundsachen zuständig sind, die im Stadtgebiet Ansbach verloren bzw. gefunden wurden.

Stadt Ansbach – Bürgeramt
Nürnberger Straße 32, 91522 Ansbach, (09 81) 51-5 10
Mo-Di: 08.00-16.00 Uhr Mi: 08.00-12.00 Uhr
Do: 08.00-18.00 Uhr Fr: 08.00-15.00 Uhr

Wir weisen darauf hin, dass wir nur für Fundsachen zuständig sind, die im Gemeindegebiet Neuendettelsau verloren bzw. gefunden wurden.

Gemeindeverwaltung Neuendettelsau
Johann-Flierl-Straße 19, 91564 Neuendettelsau, (0 98 74) 50 264
Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr, Mo, Mi und Fr 14.00-16.00 Uhr, oder nach Vereinbarung
Informationsmöglichkeit über Online-Fundamt: www.neuendettelsau.eu

Gesundheitsamt

Landratsamt Ansbach, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe (z. B. Sucht, psychische Erkrankung),
 Kronacherstraße 8, 91522 Ansbach, Tel. (09 81) 468-7102
Internet: www.landkreis-ansbach.de, E-Mail: gesundheitsfoerderung@landratsamt-ansbach.de

Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung

Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerk Erlangen-Nürnberg

Rechtsberatung

Rechtsberatung des Studentenwerk Erlangen-Nürnberg

Beratungshilfe: Bedürftige oder geringverdienende Bürger können bei dem für sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt sie, sich gegen eine Gebühr von 10,-- € von einem Rechtsanwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts, des Verfassungsrechts und des Sozialrechts beraten zu lassen.
Auch Ausländer haben Anspruch auf Beratungshilfe.

Prozesskostenhilfe: Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist eine hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage bzw. einer Klageverteidigung und das wirtschaftliche Unvermögen, die Prozesskosten zu tragen. Je nach finanzieller Situation des Rechtsuchenden kann Prozesskostenhilfe ohne eigene Beteiligung gewährt werden oder gegen Zahlung monatlicher Raten. Die Höhe der Raten ist einkommensabhängig. Maximal können 48 Monatsraten zur Rückzahlung der Prozesskosten eingefordert werden.