Wegweiser Studium Ansbach / Neuendettelsau / Triesdorf
Studium
Ausländische Studienbewerber
Allgemeine Bestimmungen und Informationshinweise
Ausländische und staatenlose Studienbewerber sind alle Studienbewerber, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für das Zulassungsverfahren heißt das:
• In der Ausländerquote werden nur ausländische oder staatenlose Bewerber berücksichtigt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben.
• EU-Staatsangehörige werde zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt.
• Studienbewerber, die außer einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, bemühen sich als deutsche Studienbewerber um einen Studienplatz. Das Gleiche gilt für heimatlose Ausländer, denen in der Bundesrepublik Deutschland Heimatrecht gewährt worden ist.
Informationen für Ausländer über das Studium an deutschen Hochschulen gibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) im Internet unter www.daad.de. Über die Homepages der Hochschulen können weitere Informationen für ausländische Studienbewerber abgerufen werden.
Das Zulassungsverfahren für Ausländer in den (zulassungsbeschränkten) Bachelorstudiengängen an den staatlichen Hochschulen in Bayern
Ein Bachelor-Studium an der Hochschule Ansbach und Weihenstephan-Triesdorf kann nur im Wintersemester begonnen werden (01. Oktober). Die Bewerbung kann nur online vorgenommen werden. Die Online-Bewerbung wird Ende April, jedoch spätestens am 2. Mai, frei geschaltet.
Bei der Online-Bewerbung müssen Sie abschließend den Zulassungsantrag – mit den von Ihnen eingegebenen Daten – ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Hochschule schicken. Die gedruckten und unterschriebenen Anträge auf Zu-lassung zum WS 2011/2012 müssen bis spätestens 15. Juli 2012 eingegangen sein! Bewerber, die diese Frist versäumen, nehmen nicht am Zulassungsverfahren teil. Die ausgedruckten Anträge können auch persönlich bei der Hochschule abgegeben oder in den Briefkasten eingelegt werden.
Eine formlose Bewerbung ist nicht zulässig! Durch Telefax oder E-Mail übermittelte Zulassungsanträge oder Nachweise werden nicht anerkannt.
Informationen zu den Bachelor-Studiengängen sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter www.hs-ansbach.de (Studium, Studieninteressierte) oder www.hswt.de.
A l l e Bewerber, die ihre Vorbildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome) nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen diese von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München, bewerten lassen. Gleichzeitig muss eine Bescheinigung über die Festsetzung der
Durchschnittsnote beantragt werden, die dann für die Rangfolge bei der Vergabe der Studienplätze maßgebend ist. Das Antragsformular zur Zeugnisanerkennung kann unter www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html heruntergeladen werden.
Die Bescheide bzw. Bescheinigungen der Zeugnisanerkennungsstelle müssen in amtlich beglaubigter Fotokopie oder im Original bis spätestens 27. Juli an der Hochschule vorgelegt werden. Der Zulassungsantrag muss unabhängig davon bis 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein.
Da die Ausbildungssysteme in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich sind, werden für die Hochschulen in Bayern die ausländischen Zeugnisse von der Zeugniserkennungsstelle München überprüft und bewertet. Bei der Bewertung werden die ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen in zwei Fallgruppen eingeteilt:
Direkter Hochschulzugang:
Sind die ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen gleichwertig zu deutschen Hochschulzugangsberechtigungen (ggf. in Verbindung mit Studienzeiten im Heimatland, über die durch Studien- und Prüfungsnachweise ein lückenloser Nachweis zu führen ist), wird der ausländische Studienbewerber unmittelbar zum Fachstudium zugelassen. Er muss aber vor Beginn des Studiums seine Sprachkenntnisse (Deutsch) durch Vorlage eines für den Hochschulzugang anerkannten Sprachzeugnisses oder durch erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung am Studienkolleg nachweisen. Der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung muss spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Hochschulzugang über Feststellungsprüfung:
Sind die ausländischen Vorbildungsnachweise nur bedingt gleichwertig, wird die Teilnahme an den Zulassungsprüfungen (=Feststellungsprüfung) obligatorisch. Das bedeutet, dass der Studienbewerber eine Feststellungsprüfung ablegt, um seine Eignung für die Aufnahme eines Studiums nachzuweisen. Ausländischen Studienbewerbern dieser Fallgruppe wird als Hilfe für die Vorbereitung auf die Feststel-lungsprüfung und das angestrebte Fachstudium der Besuch des Studienkollegs Coburg angeboten. Nach erfolgter Zulassung zum Studienkolleg kann ein Bewerber die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik am Studienkolleg Coburg ablegen und dann in das Studienkolleg eintreten. In zwei Semestern (1 Jahr) wird der Studienbewerber auf die Feststellungsprüfung vorbereitet.
Bei guter Vorbereitung kann der Besuch des Studienkollegs auch auf ein Semester verkürzt werden oder ganz entfallen. Nach Bestehen der Feststellungsprüfung kann der ausländische Studienbewerber sich an einer bayerischen Hochschule immatrikulieren lassen.
Hochschule Ansbach, International Office / Allgemeine Studienberatung,
Frau Dr. Heidemarie Rammler, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach, (09 81) 48 77-145
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Allgemeine Studienberatung, Frau Simone Buckel, Steingruberstr. 2 (Gebäude A, Zi. Nr. 017), 91746 Weidenbach-Triesdorf, Tel. (0 98 26) 654 114,
E-Mail: simone.buckel@hswt.de
Behinderte Studierende
Im Rahmen der sozialen Betreuung der Studierenden soll der „Lebensraum Hochschule“ für behinderte und chronisch kranke Studierende noch besser ausgestaltet und Benachteiligungen durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden. An vielen deutschen Hochschulen gibt es einen Beauftragten für die Behindertenberatung.
Diese Aufgabe nehmen derzeit an der
Hochschule Ansbach Herr Prof. Kilian Moritz, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach,
Gebäude 92.2.9, (09 81) 48 77 357 und an der
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Herr Prof. Niall Palfreiyman Tel. (0 81 61) 71 48 14) wahr.
Eine zentrale Informations- und Beratungsstelle für Studium und Behinderung ist beim Deutschen Studentenwerk (DSW) eingerichtet worden. Aufgabe der Informations- und Beratungsstelle ist die Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe aller Informationen, die für die Aufnahme und Durchführung des Studiums mit Behinderungen und chronischen Krankheiten von Bedeutung sein können.
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks, Thielallee 38, 14195 Berlin/Dahlem, 030/ 939 3-9020, Internet: www.studentenwerke.de/behinderung
Beratungseinrichtungen im Studienbereich
Allgemeine Studienberatung
- Informationen zum Studium, Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
- Individuelle Gespräche bei der Frage der Studienwahl
- Führung über den Campus
- Voraussetzungen und Vorkenntnisse für das Studium
- Informationen zum Studienverlauf
- Berufliche Verwendung und berufliche Perspektiven
- Informationen bei einem beabsichtigten Studien- oder Hochschulwechsel
- Möglichkeiten zu einem ersten Gespräch bei psychischen Konflikten
Hochschule Ansbach Residenzstraße 8 (Gebäude 5392), 91522 Ansbach,
Dr. Heidemarie Rammler, (09 81) 48 77 145, www.hs-ansbach.de
Sprechstunden nach Vereinbarung
Augustana-Hochschule Waldstraße 11, 91564 Neuendettelsau, Studentenpfarrerin Susanne Munzert, (0 98 74) 509-430, Fax (0 98 74) 509-555, E-mail hochschule@augustana.de, Sprechstunden nach Vereinbarung
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Steingruber Str. 2, (Gebäude A, Zi. Nr. 017),
91746 Weidenbach-Triesdorf, Frau Simone Buckel Tel. (0 98 26) 65 41 14
E-Mail: simone.buckel@hswt.de Sprechstunden nach Vereinbarung
Studentische Studienberatung
Fachbezogene Informationen zum Studium erfolgen durch Studienfachberater für die einzelnen Studiengänge in den Fakultäten (in den Sekretariaten zu erfragen).
Bibliothek
Bibliothek der Hoschschule Ansbach, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach Postfach 19 63, 91510 Ansbach
- wissenschaftliche Fachliteratur v.a. zu den Bereichen Wirtschaft, Technik und Multimedia, daneben auch zu Recht, Informatik, Psychologie, Politik usw.
- Nichtbuchmaterialien wie E-Books, CD-ROMs, Videos, DVD`s
- Zeitschriften gedruckt und in elektrischer Form
- Zugang zu einer Vielzahl von Online-Datenbanken aus Wirtschaft, Technik, Statistik, Recht usw. für Studierende der Hochschule
- PC-Arbeitsplätze mit Internet-Zugang. WLAN
- Einzelarbeitskabinen und Gruppenräume
- Ausleihe für alle registrierten Benutzer
- Fernleihe
- Zentrum für alle Fragen der Informationsbeschaffung
Öffnungszeiten im Semester:
Mo-Do 8:00-21:00 Uhr; 17:00-21:00 Uhr nur Anleihe und Rückgabe
Fr 10:00-16:00 Uhr
vorlesungsfreie Zeit:
Mo-Do 10:00-15:00 Uhr
Fr 8:00-13:00 Uhr
(09 81) 48 77-431 (Ausleihe) (09 81) 48 77-430 (Leitung)
Fax (09 81) 48 77-439 (Information) E-mail: bibliothek@hs-ansbach.de Internet: www.hs-ansbach.de
Bibliothek der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Standort Triesdorf, Steingruberstraße 2, 91746 Weidenbach
Öffnungszeiten im Semester: Mo bis Do 08:00-18:00 Uhr, Fr 08:00-15:00 Uhr
vorlesungsfreie Zeit: Mo bis Fr 09:00-13:00 Uhr
Wissenschaftliche Fachliteratur zu den Bereichen:
• Landwirtschaft
• Ernährung und Lebensmitteltechnologie
• Lebensmittelmanagement
• Umweltsicherung
• Wassertechnologie
• Erneuerbare Energien
• Umweltschonende Technologien
• Energietechnik und Energiemanagement
• Regionalmanagement
• Internationales Agrarmanagement
Ca. 35.000 Bände, ca. 350 laufende Zeitschriften (print.), Zugang zu einer Vielzahl von Online-Datenbanken u. elektronischen Zeitschriften. Fernleihe für Hochschulangehörige. Einzel- und Gruppenarbeitsräume mit PC-Arbeitsplätzen, Internet, WLAN, Scanner.
Tel. (0 98 26) 654-120, Fax: (0 98 26) 654-41 21, E-Mail: biblio.lu@hswt.de,
Internet: http://www.hswt.de/studium/bibliothek.htm
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50, 53175 Bonn, Postfach 20 04 04, 53134 Bonn, Tel. (02 28) 8 82-0 Fax (02 28) 88 24 44, Internet: www.daad.de, E-Mail: postmaster@daad.de
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die weltweit größte Förder-organisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaft-lern. Seit seiner Gründung im Jahr 1925 hat der DAAD mehr als 1.5 Mio. Akademiker im In- und Ausland unterstützt. Er wird als Verein von den deutschen Hochschulen und Studierendenschaften getragen. Seine Tätigkeit geht weit über die Vergabe von Sti-pendien hinaus: Der DAAD fördert die Internationalität der deutschen Hochschulen, stärkt die Germanistik und deutsche Sprache im Ausland, unterstützt Entwicklungs-länder beim Aufbau leistungsfähiger Hochschulen und berät die Entscheider in der Kultur-, Bildungs- und Entwicklungspolitik.
Mit mehr als 250 Programmen fördert der DAAD jährlich über 70.000 Deutsche und Ausländer rund um den Globus. Das Angebot reicht vom Auslandssemester für jun-ge Studierende bis zum Promotionsstudium, vom Praktikum bis zur Gastdozentur, von Konferenzteilnahmen für Wissenschaftler bis zum Aufbau von Hochschulen im Ausland. Die interna-tionalen Aktivitäten deutscher Hochschulen unterstützt der DAAD durch strukturierte Förderprogramme, Marketingdienstleistungen, Publikationen, Veranstaltungen und Fortbildungen.
Studierende bewerben sich für Stipendien online direkt beim DAAD: www.daad.de
Frauenbeauftragte
Das Bayerische Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen, der Benachteiligung von Frauen durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe werden die Hochschulen durch die Frauenbeauftragte(n) unterstützt. Die Frauenbeauftragte(n) vertreten die Interessen der Professorinnen, des weiblichen Lehrpersonals und der Studentinnen in den verschiedenen Gremien, wirken gemeinsam mit allen Hochschulangehörigen auf ein Klima hin, bei dem Gender-Aspekte ernst genommen werden, organisieren spezifische Lehrveranstaltungen und Vorträge und informieren über Förderungsmöglichkeiten von Studentinnen.
Hochschule Ansbach
Residenzstraße 8, 91522 Ansbach
Prof. Dr. Astrid von Blumenthal
(09 81) 48 77 -297
Augustana-Hochschule Neuendettelsau
Waldstraße 11, 91564 Neuendettelsau
Frau Susanne Munzert
(0 98 74) 509-430
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf,
Steingruberstraße 2, 91746 Weidenbach, Fax: (0 98 26) 65 4-110
Frau Prof. Dr. Rosenthal, (0 98 26) 654-210 (FB Umweltingenieurwesen)
Frau Prof. Dr. Smetanska, (0 98 26) 654 228 (FB Landwirtschaft)
Hochschule Ansbach
Residenzstraße 8, 91522 Ansbach Postfach 19 63, 91510 Ansbach
(09 81) 48 77-0 Fax: (09 81) 48 77-188
Die Hochschule Ansbach bietet folgende Bachelor-Studiengänge (B.A.) an:
- Betriebswirtschaft
- Energie- und Umweltsystemtechnik
- Multimedia und Kommunikation
- internationales Management (für Spitzensportler)
- Wertschöpfungsmanagement (berufsbegleitend)
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Ressortjournalismus
- Industrielle Biotechnologie
- Biomedizinische Technik
Die Hochschule Ansbach bietet folgende Master-Studiengänge (M.A.) an:
- Internationales Produkt- und Servicemanagement
- Energiemanagement
- Ernergietechnik
- Kreatives Marketing Management
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Steingruberstraße 2, 91746 Weidenbach-Triesdorf,
Tel. (0 98 26) 654-0, Fax: (0 98 26) 654-110
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bietet folgende Bachelor-Studiengänge an:
Ernährung und Versorgungsmanagement, Landwirtschaft, Lebensmittelmanagement, Technologie Erneuerbarer Energien, Umweltsicherung, Wassertechnologie
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bietet folgende Master-Studiengänge (M.A.) an:
Internationaler Masterstudiengang Agrarmanagement, Regionalmanagement, Energiemanagement und Energietechnik
Hochschulgemeinde
Die evangelische Studierendengemeinde an der Augustana-Hochschule und die Ökumenische Hochschulgemeinde an den Hochschulen Ansbach und Weihenstephan-Triesdorf stehen für
- Evangelisch und ökumenisch im Sinne von: Orientiert an den Worten der Bibel / auf der Suche nach Lebens-Sinn / engagiert für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung / weltweit ökumenisch
- Studentisch im Sinne von: Mitbestimmen und mitgestalten / den Blick weiten / miteinander nachdenken, feiern, Spaß haben
- Gemeinde im Sinne von: Begegnung und Dialog / für tragfähige Gemeinschaft / für Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen
Pfarrerin Susanne Munzert, Augustana-Hochschule Neuendettelsau, (0 98 74) 50 94 30
Pastoralreferent Richard Cholewa, Hochschule Ansbach, (09 81) 9 72 57 23
Petra Fink, HS Weihenstephan-Triesdorf, (0 98 26) 65 96 24
Immatrikulation (Einschreibung)
Vor der Aufnahme des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule, die vom Studienbewerber gewählt wurde bzw. an der ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen die Studienbewerber die Immatrikulation (Einschreibung) in dem für sie zuständigen Studentensekretariat beantragen. Anschriften siehe auch unter Studentenkanzlei/-sekretariat.
Bei der Einschreibung sind vorzulegen:
1. Nachweis der studentischen Krankenversicherung
2. Nachweis über bezahlten Studentenwerkbeitrag, Studienbeitrag
3. Zulassungsbescheid (nur bei zulassungsbeschränkten Fächern)
4. evtl. Studienbuch mit Exmatrikulation der früheren Hochschule (Hochschulwechsler und Studienunterbrecher) bzw. Exmatrikulationsbescheid
5. evtl. sonstige Nachweise gemäß Zulassungsbescheid
Bei der Augustana-Hochschule sind zusätzlich zum Immatrikulationsantrag beizufügen:
Zeugnis der Hochschulreife (amtlich beglaubigte Kopie), Lebenslauf (tabellarisch, lückenlos, unterschrieben), drei Passbilder, ärztliches Gesundheitszeugnis, ggf. eine Bescheinigung über die abgelegte Zwischenprüfung
Doppelter Abiturjahrgang
Antworten auf ihre Fragen zum Studienbeginn 2011 auch zum Sommersemester gibt jetzt eine Informationsseite des bayerischen Wissenschaftsministeriums. Auf
www.studieren-in-bayern.de/abiturjahrgang_2011.aspx können die angehenden Abiturienten/-innen ihre Studienmöglichkeiten für das Sommersemester 2011 abfragen. Auch Überbrückungsangebote bis zu einem Studienbeginn im folgenden Wintersemester führt die Seite auf.
Rechenzentrum
Hochschule Ansbach
Hochschulrechenzentrum Öffnungszeiten:
HRZ HS Ansbach (Gebäude 5350)
Residenzstraße 8, 91522 Ansbach
Postfach 1693, 91510 Ansbach
rechenzentrum@hs-ansbach.de
Während des Semesters:
Mo - Do 09.30-11.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr
Freitag 09.30-11.00 Uhr
Leitung: Reiner Schmidt (09 81) 48 77-414
Versorgungsbereich: Verwaltung, Studierende, Lehrende und Mitarbeiter der Hochschule Ansbach
Consultingleistungen für die Region
Dienstleistungen:
- Internetserviceprovider (IPS)
- Applikation Service Provider
- File- und Printservice
- Online Service Center
- Schulungsservice
- Support
- Öffentliche PC Pools
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Standort Triesdorf
Dipl. Ing. Norbert Pfingst, Steingruberstraße 2, 91746 Weidenbach-Triesdorf
Tel. (0 98 26) 654-200, E-Mail: norbert.pfingst@hswt.de,
Das Rechenzentrum Triesdorf stellt zur Verfügung:
• Speichermöglichkeiten und Datensicherung
• Ein schnelles Datennetz
• Externer Zugriff auf Netzlaufwerke
• Flächendeckende WLAN Abdeckung
ist zuständig für:
• Beschaffung der Hardware und Software
• Betrieb der Rechnerpools
• Betrieb Helpdesk mit festen Öffnungszeiten sowie Online Support
• Mitgliedschaft an der Microsoft Developer Network Academic Alliance
• Betrieb Drucker, Plotter, Scanner, Medienraum
Studentenamt/Studentenkanzlei/Studierendenservice
Das Studentenamt bzw. der Studierendenservice ist im Allgemeinen für folgende Angelegenheiten die richtige Anlaufstelle:
Allgemeine Studienberatung für das Bewerber- und Zulassungsverfahren, Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung, Prüfungsanmeldung, Beurlaubung vom Studium, Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, Bescheinigung von Studienzeiten, Gaststudierende, gesetzliche Unfallversicherung für Studierende, Studienbuch, Notenbestätigungen, Abschlussunterlagen Studentenausweis, Studienfachwechsel und Anzeige von Wohnungs- bzw. Anschriftenwechsel, Studentenstatistik, Auskünfte in allen die Prüfung betreffenden Fragen sowie Auskünfte zum Praktischen Studiensemester.
Auf Anfrage sendet das Studierendensekretariat der Augustana-Hochschule die Bewerbungsunterlagen zu: Waldstraße 11, 91564 Neuendettelsau (0 98 74) 50 92 44. Der Immatrikulationsantrag muss vorliegen:
- für das Wintersemester bis zum 15. September (bei Besuch des Feriensprachkurses bereits bis zum 01. Juli)
- für das Sommersemester bis zum 15. März
Hochschule Ansbach Residenzstraße 8 91522 Ansbach (Gebäude 53 53)
(09 81) 48 77-0, Fax (09 81) 48 77-142
Öffnungszeiten Studentenamt:
Mo, Di, Fr: 09:00-12:00 Uhr
Do: 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
studentenamt@hs-ansbach.de
Hochschule Weihenstephan -Triesdorf, Steingurberstr. 2
(Gebäude A, Zi. Nr. 002) 91746 Weidenbach-Triesdorf
Tel. (0 98 26) 654-103, -104, -105, -106,
E-Mai: sachgebiet3@hswt.de
Öffnungszeiten Mo bis Do 09:00-11:00 Uhr und 12:30-14:00 Uhr, Fr 09:00-13:00 Uhr
Studienberatung
Es ist eine Allgemeine Studienberatung und ein International Office eingerichtet. Deutsche und ausländische Studieninteressenten/Studierende können sich mit allen Fragen, die die Studienaufnahme sowie den Studienverlauf betreffen, an diese Einrichtungen wenden.
Studienbeiträge
1. Wer zahlt Studienbeiträge?
Grundsätzlich sind alle Studierenden zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Alles Nähere, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge sowie der Befreiungsmöglichkeit haben die Hochschulen durch die Satzung zur Erhebung von Studienbeiträgen an den Hochschulen geregelt. Allgemein liegt der Studienbeitrag von 300-500 €/Semester.
2. Welche Beiträge sind außerdem zu entrichten?
Außer den Studienbeiträgen ist weiterhin der Studentenwerkbeitrag in Höhe von derzeit 42 €/Semester zu entrichten.
3. Wohin muss der Studienbeitrag überwiesen werden?
Der Studienbeitrag ist zusammen mit dem Studentenwerkbeitrag in einer Summe unter des vorgegebenen Verwendungszwecks bis spätestens drei Wochen vor Semesterbeginn an die Staatsoberkasse Bayern auf das entsprechende Konto der jeweiligen Hochschule überwiesen werden. An der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf wird der Studienbeitrag zusammen mit dem Studentenwerksbeitrag per Lastschrift eingezogen. Zukünftig wird auch an der Hochschule Ansbach die Zahlung per Lastschrift möglich sein.
4. Was muss im Falle eines Doppelstudiums gezahlt werden?
Auch wer an einer Hochschule in mehreren Studiengängen eingeschrieben ist, zahlt den Studienbeitrag nur einmal. Wer sich jedoch gleichzeitig an zwei Hochschulen immatrikuliert, muss den Studienbeitrag an beide Hochschulen entrichten.
5. Wer ist befreit von der Studienbeitragspflicht?
In verschiedenen Fällen sieht die gesetzliche Regelung eine vollständige Befreiung von der Studienbeitragspflicht vor. Diese wird z. B. erteilt für Urlaubssemester, Praktikumssemester sowie auf Antrag für Studierende, die ein Kind unter 18 Jahren oder ein behindertes Kind erziehen, im Rahmen einer Härtefallklausel für Studierende, für die die Studienbeiträge trotz der Darlehensmöglichkeit aufgrund besonderer Umstände eine unzumutbare Härte darstellen (z. B. bei Schwerbehinderten), sowie Studierende, deren Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten, wobei die Ableistung des Wehr- und Sozialdienstes dem gleichgestellt ist. Künftig werden studierende von der Zahlung der Studienbeiträge befreit, deren Schwester oder Bruder ebenfalls studiert und Beiträge entrichtet. Damit wird erreicht, dass eine Familie jeweils nur für ein Kind Studienbeiträge bezahlt. Weitere Befreiungstatbestände. (für z. B. besondere Leistungen) regelt jede Hochschule in der Studienbeitragssatzung.
Jede bayerische Hochschule ist selbst für die Beitragserhebung und die Prüfung von Befreiungsanträgen verantwortlich. Die Anträge sind direkt an den Hochschulen (auf der jeweiligen Homepage) erhältlich und müssen auch dort gestellt werden.
6. Wofür werden die Mittel verwendet?
Die eingenommenen Mittel sind zweckgebunden für die Verbesserung der Lehrqualität sowie der Studienbedingungen bestimmt und kommen damit den Studierenden unmittelbar zugute. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Dekane und Studiendekane mi den Vertretern der Studierenden.
7. Wo kann ein Antrag auf das Studienbeitragsdarlehen gestellt werden?
Zur sozialverträglichen Ausgestaltung der Studienbeiträge bietet der Freistaat Bayern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Studienbeitragsdarlehen an. Dadurch erhalten Studierende die Möglichkeit, die Studienbeiträge durch einen Kredit zu finanzieren, welcher erst nach Studienabschluss zurückgezahlt werden muss. Der Antrag kann direkt an der Hochschule gestellt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst und auf der Seite der KfW-Förderbank.
Die Augustana-Hochschule hat gemäß §1 der Verordnung über die Erhebung von Studienbeiträgen an den Hochschulen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern abweichende Regelungen die Beitragsbefreiung betreffend.
Studierendenvertretung
Die Fachschaft (=Studierendenvertretung) der Hochschule Ansbach, der sämtliche studentische Fakultätsvertreter und die studentischen Mitglieder im Senat und dem erweiterten Senat angehören, wählt aus ihrer Mitte laut der Grundordnung eine/n Vorsitzende/n, seine/n Stellvertreter/in und den Sprecherrat. Aufgabe der Fachschaft ist es, die sozialen, wirtschaftlichen, hochschulpolitischen, kulturellen, sportlichen und musischen Interessen der Studierenden zu vertreten.Hierzu hat die Fachschaft verschiedene Arbeitskreise eingerichtet, an denen sich alle Studierenden beteiligen können.
Hochschule Ansbach, Fachschaft, Residenzstraße 8 (Gebäude 50.1.6), 91522 Ansbach, ( (09 81) 48 77-226, E-Mail: fachschaft@fh-ansbach.de
Fachschaftssitzung findet immer montags um 19.00 Uhr im Raum 50.1.6 statt.
Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus)
Der Numerus clausus (Zulassungsbeschränkung) für bestimmte Studiengänge ist für viele Abiturienten von entscheidender Bedeutung geworden. Weil die Beschränkungen sich oft ändern, können wir hier keine Einzelheiten mitteilen. Für die Zulassung an der Hochschule Ansbach ist der Studierendenservice zuständig. Die Anmeldung muss form- und fristgerecht innerhalb der Anmeldefrist direkt an der Hochschule Ansbach erfolgen. Wichtige Informationen hierzu unter:
www.hs-ansbach.de/studium/informationen_und_service_zum_studium/studieninteressierte.html
Für die Zulassung an der Augustana-Hochschule ist das Studentensekretariat zuständig. Die Anmeldung muss form- und fristgerecht innerhalb des Anmeldetermins direkt an die Augustana-Hochschule erfolgen. Wichtige Informationen hierzu unter: www.augustana.de, Kontakt, Hochschuleinrichtungen, Bewerbungsunterlagen.
