Wegweiser Studium Ansbach / Neuendettelsau / Triesdorf
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
Für Personen- und Sachschäden, die Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursachen (vor allem während der praktischen Studiensemester und bei der Anfertigung der Diplom-/Bachelor/Masterarbeit) können sie haftpflichtig gemacht werden.
Deshalb wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die nach Entrichtung eines verhältnismäßig geringen Versicherungsbeitrages während der praktischen und theoretischen (Benutzung von Laboreinrichtungen) Studiensemester Versicherungsschutz gewährt. Die Ausdehnung der Versicherung auf die gesamte Studienzeit wird empfohlen.
Anmeldeformulare und Informationen hierzu unter: www.hs-ansbach.de
Krankenversicherung
Studenten unterliegen ab Beginn Ihres Studiums grundsätzlich der Versicherungspflicht zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung. Die notwendige Versicherungsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Versicherungspflicht besteht längstens bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters – längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Über Verlängerungsmöglichkeiten informiert Sie Ihre zuständige Krankenkasse.
Gesetzlich familienversicherte Studenten können bis zu Ihrem 25. Geburtstag kostenlos mitversichert sein. Voraussetzung dafür ist, dass Sie pro Monat nicht mehr als 365 EUR Einkommen haben, bzw. bei Ausübung einer sog. geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 400 EUR monatlich verdienen. Die Familienversicherung kann sich ggf. um die Zeit des geleisteten Wehr- bzw. Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern.
Studentische Kranken- und Pflegeversicherung tritt dann ein, wenn das regelmäßige Einkommen höher als 365 EUR/400 EUR ist und somit die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr gegeben sind oder die Altersgrenze der Familienversicherung erreicht ist. Der Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich und bundesweit gleich.
Endet die studentische Krankenversicherung, so können Sie die Versicherung bei Ihrer Krankenkasse freiwillig fortsetzen. Über Voraussetzungen und Konditionen berät Sie Ihre zuständige Krankenkasse.
Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen
Bei Reisen ins Ausland sollten Sie unbedingt einen Versicherungsschutz für ärztliche, zahnärztliche und Krankenhausbehandlungen haben.
Für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollte ein „Auslandskrankenschein“ bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der zuständigen Krankenkasse angefordert und mit auf die Reise genommen werden. Für andere Länder ist eine befristete Zusatzversicherung zu empfehlen, die unbedingt auch die Übernahme eines evtl. notwendigen Rücktransportes aus dem Ausland einschließen sollte.
Solche Kurzzeit - Auslandskrankenversicherungen bieten Reiseveranstalter, Automobilclubs oder private Krankenversicherungen zu günstigen Tarifen an.
Damit es aber nicht soweit kommt: Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Antritt einer Reise und sorgen Sie für ausreichenden Versicherungsschutz.
Krankenversicherungsschutz für ausländische Studierende
Ausländische Studierende, Doktoranden/innen, Teilnehmer/innen an studienvorbereitenden Sprachkursen, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben, können nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, sondern müssen häufig eine – meist sehr teure – private Krankenversicherung abschließen.
Gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk wurde daher ein Krankenversicherungstarif erarbeitet, über welchen sich ausländische Studierende, Dokotoran-den/innen, Teilnehmer/innen an studienvorbereitenden Sprachkursen und Arbeitssuchende nach Abschluss des Studiums sowie mitreisende Familienangehörige bis zum vollendeten 45. Lebensjahr zu günstigen Beiträgen versichern können.
Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem „Basis-Tarif“ für die notwendige medizinische Grundversorgung und dem „Optimal-Tarif“ für den erweiterten Schutz im Krankheitsfall. Die Aufnahme ist unkompliziert, da sie nicht an eine Beitrittsfrist nach der Einreise in die Bundesrepublik gebunden ist und die häufig erforderliche Gesundheitsprüfung entfällt.
Erste Informationen sind im Internet unter https://portal.versicherungsdienste.de/dsw-studenten-kv/index.html aufrufbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Union-Versicherungsdienst, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, Tel. (0 800 603 60 39) Fax (0 52 31) 60 33 72, E-mail: dsw-kv@union-verdi.de
Pflegeversicherung für Studierende
Studierende müssen auch eine Pflegeversicherung nachweisen. Besteht über die Eltern oder den Ehepartner eine gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung), fallen für die Pflegeversicherung keine eigenen Beiträge an. Jeder in einer privaten Krankenversicherung Versicherte, muss selbst eine private Pflegeversicherung abschließen.
Sind Studierende über die studentische Krankenversicherung gegen das Krankheitsrisiko abgesichert, gehören sie automatisch auch der studentischen Pflegeversicherung an.
Ab 01.07.2009 zahlen alle gesetzlich versicherten Studierenden monatlich 11,64 € bzw. 13,13 € (für kinderlose ab 23 Jahren). Der Beitrag wird zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Bei einer privaten Pflegeversicherung können die monatlichen Beiträge höher sein.
BAföG-Bezieher erhalten auf Antrag bei Vorlage der Versicherungsbescheinigung einen monatlichen Zuschlag.
Unfallversicherung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften werden grundsätzlich alle an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikulierten deutschen und ausländischen Studierenden in den Kreis der gegen Unfall versicherten Personen einbezogen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit der Aus- und Fortbildung an einer Hochschule in ursächlichem Zusammenhang stehen. Dies gilt besonders für die Teilnahme an den Vorlesungen, den Besuch sonstiger Hochschulveranstaltungen (z. B. Exkursionen, Besichtigungen, Tätigkeiten in den Selbstverwaltungsorganen) und während der Ableistung der praktischen Studiensemester der Hoch- und Fachhochschulstudenten sowie für die erforderlichen Wege zwischen der Wohnung des Studierenden und der Hochschule oder dem Ort, an dem eine Hochschulveranstaltung stattfindet. Jeder derartige Unfall ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen: beim Studierendenservice der Hochschule Ansbach, Residenzstraße 8, 91522 Ansbach, Postfach 19 63, 91510 Ansbach
