Über uns

Studentenhaus Erlangen Studentenhaus Nürnberg

Die Studentenhäuser in Erlangen (links) und Nürnberg

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Aufgaben des Studentenwerks sind laut Bayerischem Hochschulgesetz (BayHSchG) „die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studierenden der staatlichen Hochschulen, insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, den Bau und den Betrieb von Studentenwohnheimen und den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Eichrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich; die Studentenwerke sollen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen.“

Organe des Studentenwerks sind Vertreterversammlung, Verwaltungsrat und Geschäftsführer.

Jede Hochschule entsendet in die Vertreterversammlung ein Mitglied der Hochschulleitung, zwei Professoren oder Professorinnen, zwei Studierende der Hochschule, die Frauenbeauftragte der Hochschule und den/die Behindertenbeauftragte(n) der Hochschule.

Die Vertreterversammlung wählt den Verwaltungsrat und nimmt den Jahresbericht und den Jahresabschluss der Geschäftsführung sowie den Bericht über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung entgegen.

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus zwei Personen aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen sowie der Hochschulleitung, zwei Studierenden, einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, einem Vertreter oder einer Vertreterin des Personalrats des Studentenwerks, der Frauenbeauftragten einer Hochschule und dem Behindertenbeauftragten oder der Behindertenbeauftragten einer Hochschule.

Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind der Beschluss über den Wirtschaftsplan, die Prüfung der Jahresrechnung und der Erlass der Satzung über die Studentenwerkbeiträge.

Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt zwei Jahre.

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Studentenwerks. Er vertritt das Studentenwerk gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals.

Das Studentenwerk erfüllt seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit. Es finanziert seine Leistungen aus sonstigen Einnahmen, Zuwendungen des Staates und aus Beiträgen der Studierenden.

Das Studentenwerk ist mit seinen rund 280 Bediensteten im WS 2009/2010für fast 49.000 Studierende zuständig.

Weiter Kennzahlen zum Studentenwerk finden Sie hier: Kennzahlen Studentenwerk Erlangen-Nürnberg 2010

Betreuungsbereich

Vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg betreute Hochschulen:

Internationale Partnerschaften

Zwischen dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg und dem Studentenwerk (C.R.O.U.S.) Rennes besteht eine Partnerschaft. Im Rahmen dieser Verbindung kommt es zu regelmäßigen Besuchen und Gegenbesuchen von Studenten und Studentenwerksbediensteten. Ziel der Besuche ist das Kennen lernen der studentischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im jeweiligen Nachbarland.

Seit 1987 bestehen mit dem gleichen Ziel auch Partnerschaften mit Hochschulen in Krakau (Akademie für Bergbau und Hüttenwesen und Jagiellonen-Universität).

Studentenwerkbeitrag

Jeder Studierende, der an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg studiert, muss pro Semester einen Beitrag in Höhe von 42,-- € an das Studentenwerk entrichten. Der Studentenwerkbeitrag muss vor der Immatrikulation entrichtet sein (Beitragssatzung - pdf, 16 kb).

Einen Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerkbeitrags finden Sie hier: Rückerstattung Studentenwerkbeitrag.